DienstfahrradDas Dienstwagenprinzip ist vielen bekannt: Der Arbeitgeber kauft oder least ein Fahrzeug, das der/die Mitarbeiter/in dann auch privat nutzen darf. Dieser "geldwerte Vorteil" muss im Gegenzug monatlich mit 1% des Listenpreises des Fahrzeugs versteuert werden.
Was viele nicht wissen: Diese Regelung ist auch für Dienstfahrräder (und E-Bikes sowie schnelle Pedelecs) zulässig! Auf diese Weise kann man sich ein neues Fahrrad leisten, damit die eigene Gesundheit und die Umwelt schützen und dabei sogar noch Steuern sparen! Die Regelung ist vor allem für die Anschaffung teurerer (E-)Fahrräder interessant.
Die Vorteile für Arbeitnehmer/innen
Die Vorteile für Arbeitgeber
Weitere Informationen finden Sie beispielsweise in einem Artikel des ADFC.
Weitere Informationen finden Sie zudem auf den Seiten kommerzieller Anbieter. Beispielhaft (aber nicht ausschließlich) können genannt werden:
|
Klimaschutz![]() ![]() Kontakt![]() Johannes Fischer Klimaschutzbeauftragter Landratsamt Ostallgäu Tel.: 08342 911-196 |